Jugendschutz
18+ Pflicht⚠️ Hinweis: Der Verkauf von E-Zigaretten und E-Liquids ist in Deutschland nur an Personen ab 18 Jahren gestattet.
Mindestalter 18 Jahre
Gemäß § 10 JuSchG ist die Abgabe von E-Zigaretten und E-Liquids an Minderjährige verboten – unabhängig vom Nikotingehalt.
Altersprüfung
🖥️ Online
Beim Besuch der Website erfolgt eine Altersverifikation. Die Bestätigung des Mindestalters von 18 Jahren ist erforderlich.
🏪 Im Laden
Bei jedem Kauf erfolgt eine Altersprüfung. Gültiger Lichtbildausweis erforderlich:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein (mit Foto)
⚠️ Ohne Altersnachweis erfolgt kein Verkauf. Im Zweifelsfall wird ein Ausweis verlangt.
Unsere Maßnahmen
- Altersverifikation auf der Website
- Geschultes Personal im Laden
- Ausweiskontrolle bei jedem Verkauf an junge Kunden
- Keine Abgabe im Zweifelsfall
- Regelmäßige Schulungen zum Jugendschutz
Rechtsgrundlagen
Der Jugendschutz bei E-Zigaretten und E-Liquids basiert auf folgenden Gesetzen:
- § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG): Verbot der Abgabe von E-Zigaretten und E-Liquids an Minderjährige
- § 20 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG): Regelungen zu elektronischen Zigaretten
- EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD2): Europäische Vorschriften
Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Hinweis für Eltern
E-Zigaretten und E-Liquids außerhalb der Reichweite von Kindern und Jugendlichen aufbewahren. Nikotinhaltige Produkte sind bei Verschlucken gesundheitsschädlich.
Stand: Dezember 2025